In zahlreichen Artikeln dieses Webmagazins haben Sie schon erfahren, wie hilfreich naturheilkundliche Methoden bei vielen Beschwerden und auch schwersten Erkrankungen sein können. Sicher konnten Sie sich schon mit einigen Hilfsmaßnahmen vertraut machen, wenn Sie bspw. unter trockener Scheide leiden oder unter Schmerzen bei der Periode. Bei ernsteren Erkrankungen werden Sie aber immer ärztliche Hilfe suchen müssen. Und da beginnt das Problem. Entweder verschreibt Ihnen der Arzt Medikamente auf Rezept, die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Das heißt, die Medikamente sind rezeptpflichtig, weil sie Nebenwirkungen haben können und nicht ungefährlich sind. Oder er nennt Ihnen Naturheilmethoden, die aber die GKV nicht bezahlt, weil sie ungefährlich sind oder, mit den Augen der herkömmlichen Wissenschaft gesehen, von umstrittener Wirksamkeit.

IGeL-Leistungen

Sicher haben Sie schon das Wort IGeL-Leistung gehört. Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um Individuelle Gesundheitsleistungen, die die Ärzte auch gesetzlich versicherten Kranken gegen Selbstzahlung anbieten können. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen IGeL nicht. Dabei kann es sich um zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft handeln, um spezielle Laboruntersuchungen des Immunsystems oder des Vitaminstatus. Und natürlich um die zahlreichen Verfahren der Naturheilkunde.

Verbreitete Naturheilmethoden

Die vermutlich am weitesten verbreitete Naturheilmethode ist die Homöopathie, die bereits auf eine langjährige Geschichte zurückblicken kann und auch von einigen Schuldmedizinern angewandt wird. Bei homöopathischen Verfahren werden natürliche Substanzen nach besonderen Vorgaben zerrieben, verschüttelt und potenziert und zur Behandlung zahlreicher körperlicher und psychischer Beschwerden genutzt. Das Teuerste an der Behandlung ist das ärztliche Gespräch, die homöopathische Anamnese. Denn nur wenn der Arzt die Anamnese richtig bewertet, kann er auch das Simile finden, die Arznei, die Ihnen in diesem Augenblick und bei dieser Erkrankung helfen kann. Die homöopathischen Mittel sind viel billiger als herkömmliche Medikamente, aber da der Methode die schulmedizinische Anerkennung fehlt, wird die Behandlung von der GKV nicht finanziert. Der Deutsche Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat deshalb mit etwa 100 Kassen Sonderverträge geschlossen. Darüber berichtet das Naturheilmagazin. Eine Broschüre dazu können Sie direkt beim Zentralverein anfordern.

Während die Akupunktur bei bestimmten Leiden (Knieschmerzen, Migräne u. a.) und ärztlicher Qualifikation erstattet wird, gilt dies nicht für die Schmerzen bei der Periode oder die Behandlung der Endometriose. Auch die traditionellen Heilkräuter und Heiltees müssen Sie selbst bezahlen.

Eine weitere Behandlungsmethode, die in der Regel nur von einer Krankenzusatzversicherung übernommen werden kann, ist Ayurveda. Hierbei handelt es sich um eine traditionelle indische Heilkunst, die bereits seit über 5000 Jahren in Indien, Nepal und Sri Lanka zur Behandlung körperlicher und mentaler Beschwerden angewandt wird.

Schwangerschaft und Zähne

Auch im Rahmen der Schwangerschaft kann eine Krankenzusatzversicherung hilfreich sein. Wenn Sie beispielsweise Ihr Baby vor der Geburt öfter als dreimal sehen wollen, kann eine Krankenzusatzversicherung zusätzliche Ultraschalluntersuchungen finanzieren. Auch umfangreiche Untersuchungen zur Erkennung von Krankheiten bei der werdenden Mutter und dem Nachwuchs werden berücksichtigt.

Generell werden Krankenzusatzversicherungen immer wichtiger. Nicht nur im Bereich der Heilpraktikerbehandlung wurden in den vergangenen Jahren GKV-Leistungen gestrichen. Auch die Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen fällt bei der gesetzlichen Krankenkasse immer dürftiger aus. Da viele weitere Leistungsreduktionen zu erwarten sind, sollten Sie sich als Kassenpatient unbedingt über die Möglichkeiten der diversen Krankenzusatzversicherungen informieren. Krankenzusatzversicherungen decken viele medizinische Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Sinnvolle und beliebte IGeL

Einige IGeL haben sich als besonders nützlich und populär erwiesen. Dazu gehört die halbjährliche Zahnsäuberung, bei der Beläge und Zahnstein beseitigt und die Zähne mit Fluoridbelag versehen werden. Haben Sie vor, ins Ausland zu reisen, so können entsprechende Impfungen angebracht sein. Treiben Sie besonders viel Sport, so kann es sinnvoll sein, vor einer starken körperlichen Belastung Ihren Gesundheitszustand gründlich analysieren zu lassen. Auch gibt es rein ästhetische IGeL, unter anderem das Entfernen von Tätowierungen und Besenreisern sowie die Fettabsaugung und Faceliftings.

Prinzipiell darf jeder gesetzlich Krankenversicherte eine private Krankenzusatzversicherung nutzen. Beachten müssen Sie hierbei aber, dass Sie unter gewissen Umständen einen erhöhten Beitrag zahlen müssen oder sogar abgelehnt werden. Je älter und krankheitsgefährdeter Sie sind, desto wahrscheinlicher sind ein hoher Beitrag und eine Ablehnung. Dies ist damit begründbar, dass das Kostenrisiko bei schlechtem Gesundheitszustand und hohem Alter des Versicherten verhältnismäßig groß ist.

Hat jemand beispielsweise ein Krebsleiden, so ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für Krebsbehandlung nicht möglich. Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung beantragen, werden Sie nach schweren Erkrankungen der letzten fünf Jahre gefragt. Liegt ein schwerwiegendes Leiden also mehr als fünf Jahre zurück, so spielt dieses in der Regel keine Rolle. Bei einer Krankenhauszusatzversicherung können die Gesundheitsfragen jedoch umfangreicher ausfallen.

Mögliche Leistungen sind neben einer umfangreichen Kostenübernahme bei Heilpraktikerverfahren und Zahnbehandlungen unter anderem die Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die Kostenerstattung bei Sehhilfen. Somit können Krankenzusatzversicherungen Ihr Versicherungsniveau auf das einer privaten Krankenversicherung heben. Vor Abschluss eine Krankenzusatzversicherung sollten Sie verschiedene Angebote gemeinsam mit einem Versicherungsexperten durchgehen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Naturheilverfahren nicht aus eigener Tasche finanzieren möchten, empfiehlt es sich, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die IGeL berücksichtigt. Prinzipiell können Krankenzusatzversicherungen sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb gelten. Aber gerade bei Aufenthalten außerhalb der EU müssen Sie dies speziell vereinbaren.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Erstattung von Naturheilverfahren oder Krankenzusatzversicherungen? Schreiben Sie doch einen Kommentar!

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